Foto von RainerSturm pixelio.de


Optitherm Bochum
Heiz- und Nebenkostenabrechnungen
Kemnader Straße 285
44797 Bochum
Tel.: 0234 . 7 77 97 – 24
Fax: 0234 . 7 77 97 – 25

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Kundeninformation zum neuen Mess- und Eichgesetz
Zum 1. Januar 2015 ist das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Kraft getreten. Dieses beinhaltet u.a. eine Anzeigepflicht vom neuen oder erneuerten Messgeräten beim zuständigen Eichamt spätestens 6 Wochen nach Inbetriebnahme. Weiterhin kann das Verwenden von Messwerten ungeeichter Messgeräte als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden.
Gerne unterbreiten wir Ihnen unser unverbindliches Angebot zum Austausch von ungeeichten Messgeräten.
Novellierung der Heizkostenverordnung
Rauchwarnmelderpflicht in NRW