Rauchwarnmelder
Jedes Jahr sterben rund 500 Menschen durch Brände – die meisten davon in ihren eigenen vier Wänden. Über 70% der Brände ereignen sich nachts. Während tagsüber ein Feuer meist entdeckt wird, werden die Opfer im Schlaf überrascht, ohne die gefährlichen Rauchgase zu bemerken. Etwa 95% der Todesfälle sind auf eine Rauchvergiftung zurückzuführen. Rauchwarnmelder warnen Sie auch im Schlaf vor einer Brandgefahr und haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt.
Gibt es eine gestzliche Verpflichtung?
In Deutschland besteht noch keine bundesweit gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern, da dies in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt ist. In vielen Bundesländern wie z.B. NRW besteht bereits eine Einbaupflicht mit einer Übergangsfrist bis 2016. Neben dem Einbau von Rauchwarnmeldern wird in DIN 14676 auch eine jährliche Funktionskontrolle vorgeschrieben.
Welche Räume müssen ausgestattet werden?
Die typische Formulierung der bereits bestehenden Regelungen lautet: „In den Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“ Um optimalen Schutz zu gewährleisten, sollte in jedem Zimmer (außer Küchen und Bad) ein Rauchwarnmelder installiert sein.