Wir verstehen uns als Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen zur Heiz-, Wasser- und Hausnebenkostenabrechnung sowie der erforderlichen Ausstattung mit entsprechenden Messgeräten, auf Wunsch mit Montage sowie auf Wunsch das Ablesen der Messgeräte zum vereinbarten Abrechungszeitraum.
Während unserer Geschäftszeiten erreichen Sie immer einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie bei Fragen und Anliegen unterstützt. Aufgrund unserer Firmenstruktur können wir schnell und unkompliziert auf individuelle Kundenwünsche reagieren.
Heizkostenabrechnung
Kalt- und Warmwasserkostenabrechnung. Unser Service beinhaltet die komplette Organisation von der Anmeldung der Ablestermine über das Ablesen der Messgeräte vor Ort bis zur Erstellung der jährlichen Abrechnung mit Einzel- und Gesamtabrechnungen. Wir arbeiten ausschließlich mit langjährig erfahrenen Ablesern zusammen – denn Ablesung ist Vertrauenssache. Als besonderen Service weisen wir die Ablesewerte auf der Einzelabrechnung jedes Nutzers aus.
Hausnebenkostenabrechnung
Auf Wunsch führen wir für Sie auch die komplette Hausnebenkostenabrechnung mit allen umlegbaren Betriebskosten durch. Sie reduzieren damit Ihre eigene Verwaltungsarbeit. Sie können beispielsweise Betriebskosten wie Gemeinschaftsstrom, Kaltwasser, Grundsteuer, Versicherungen, Fahrstuhl, Müllabfuhr, Gemeinschaftsantenne oder Gartenarbeiten umlegen.
Zusatzleistungen
Zur Abrundung unserer Dienstleistung können wir Ihnen eine Vielzahl an Zusatzleistungen anbieten. Nutzen Sie diese zur Unterstützung bei Ihrer täglichen Arbeit. Wir können Ihnen beispielsweise zusätzliche Kopien der Einzelabrechnungen erstellen oder diese als PDF für Ihre Archivierung zur Verfügung stellen. Auch Zwischenablesungen bei Nutzerwechseln werden auf Wunsch durch uns organisiert.
Miete
Neben dem Kauf von Messgeräten bieten wir Ihnen auch deren Anmietung an. Das Anmieten der Messgeräte bietet Ihnen einen großen finanziellen Vorteil, da die Kosten der Anschaffung nicht von Ihnen selbst in einer Summe finanziert werden müssen.
Der jährlich gleichbleibende Mietpreis, den wir in Rechnung stellen, kann in der Regel im Rahmen der Heiz- und Wasserkostenabrechnung in seiner vollen Höhe auf die Nutzer umgelegt werden. (§4 Abs. 2 HKVO)
Wir vermieten Ihnen sämtliche für Ihre Liegenschaft benötigten Messgeräte. Die Mietdauer für Wasserzähler und Wärmemengenzähler richtet sich nach deren jeweiliger Eichgültigkeit.
Neben dem Kauf von Messgeräten bieten wir Ihnen auch deren Anmietung an. Das Anmieten der Messgeräte bietet Ihnen einen großen finanziellen Vorteil, da die Kosten der Anschaffung nicht von Ihnen selbst in einer Summe finanziert werden müssen.
Der jährlich gleichbleibende Mietpreis, den wir in Rechnung stellen, kann in der Regel im Rahmen der Heiz- und Wasserkostenabrechnung in seiner vollen Höhe auf die Nutzer umgelegt werden. (§4 Abs. 2 HKVO)
Wir vermieten Ihnen sämtliche für Ihre Liegenschaft benötigten Messgeräte. Die Mietdauer für Wasserzähler und Wärmemengenzähler richtet sich nach deren jeweiliger Eichgültigkeit.
Foto von Dr. Klaus-Uwe Gerhardt pixelio.de