Kundeninformation zum neuen Mess- und Eichgesetz

Zum 1. Januar 2015 ist das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Kraft getreten. Dieses beinhaltet u.a. eine Anzeigepflicht vom neuen oder erneuerten Messgeräten beim zuständigen Eichamt spätestens 6 Wochen nach Inbetriebnahme. Weiterhin kann das Verwenden von Messwerten ungeeichter Messgeräte als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden.

Gerne unterbreiten wir Ihnen unser unverbindliches Angebot zum Austausch von ungeeichten Messgeräten.

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Novellierung der Heizkostenverordnung

Seit 1. Januar 2009 ist für die Erfassung des Energieverbrauchs der zentralen Warmwasserbereitung ein geeichter Wärmemengenzähler erforderlich. Die bestehende Übergangsfrist ist am  31.12.2013 abgelaufen.

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Rauchwarnmelderpflicht in NRW

Seit März 2013 besteht die Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen in NRW. Vorhandene Wohnungen mussten bis Dezember 2016 nachgerüstet werden. Wir beraten und installieren Rauchwarnmelder nach aktuellen Verordnungen. Jetzt nachrüsten!