Novellierung der Heizkostenverordnung
Seit 1. Januar 2009 ist für die Erfassung des Energieverbrauchs der zentralen Warmwasserbereitung ein geeichter Wärmemengenzähler erforderlich. Die bestehende Übergangsfrist ist am 31.12.2013 abgelaufen.
Seit 1. Januar 2009 ist für die Erfassung des Energieverbrauchs der zentralen Warmwasserbereitung ein geeichter Wärmemengenzähler erforderlich. Die bestehende Übergangsfrist ist am 31.12.2013 abgelaufen.